JEFTA untergräbt Demokratie


Buchner „JEFTA untergräbt europäische Standards“


„Die Einigung zwischen der EU und Japan bezüglich des JEFTA-Abkommens untergräbt unsere Demokratie und die Kompetenz des Europäischen Parlaments.“ So äußert sich Prof. Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und Berichterstatter für das Handelsabkommen JEFTA.

Heute war bekannt geworden, dass sich die Europäische Kommission und Japan über strittige Punkte geeinigt hatten und das Abkommen frühestens vor der Europawahl 2019 in Kraft treten kann. „Als Mitglied im Ausschuss für Internationalen Handel habe ich z. B. das Kapitel über nachhaltige Entwicklung noch gar nicht lesen dürfen. Die EU-Kommission macht jetzt wieder den gleichen Fehler wie bei TTIP und CETA, dass keine Transparenz herrscht und sich Parlament und Zivilgesellschaft nicht an der Ausgestaltung der Verträge beteiligen können,“ wirft der ÖDP-Politiker der Juncker-Kommission vor.
Im JEFTA-Abkommen werden z. B. wichtige Themen wie illegale Holzexporte, Walfang und auch das Pariser Klimaabkommen zwar erwähnt, sind aber nicht bindend. Außerdem kritisiert Buchner, dass wieder – wie auch in CETA - die sog. „regulatorische Kooperation“ zwischen den Vertragspartnern festgeschrieben ist. So muss jede Partei glaubhaft begründen warum zum Beispiel neue Umwelt- und Arbeitnehmergesetzte, die für den Handel „schädlich“ sind, dann tatsächlich benötigt werden. „Ein Skandal, der europäische Standards bedroht,“ so Buchner abschließend.


Ein Gedanke zu „JEFTA untergräbt Demokratie

  1. Ich habe keine Sorge. Wegen der regulatorischen Kooperation erfolgt ein Eingriff in nationale Gesetze. Daher müssen alle EU-Staaten zustimmen. Wieder ein Hinweis, dass das derzeitige Gebilde EU endlich in der Versenkung verschwinden muss. Ich erwähne den wichtigsten Satz aus der Pressemitteilung des BVerfG vom 30.06.2009
    zum Urteil über den Lissaboner Vertrag: Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen politisch wirksam formulieren kann,
    bleiben die in den Mitgliedsstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt. Die EU ist nach Art. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU rechtlich nur für Zollunion und Wettbewerbsregeln zuständig. Währungspolitik und Handelspolitik verbleiben
    teilweise bei den Mitgliedsstaaten, da Politik nicht die Gesetzgebung beinhaltet.Vgl. hierzu Schlußsatz der Ablehnung der einstweiligen Anordnung gegen CETA durch das BVerfG am 07.12.2016.

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