Freihandelsabkommen zwischen der EU und afrikanischen Staaten

 

Klaus Buchners Standpunkt zu den Abkommen:
Die europäische Handelspolitik gegenüber Afrika hat die Exporte und damit verbundenen Einnahmen europäischer Firmen im Blick. Diese aber zerstören oftmals die lokalen Märkte und damit die Existenzgrundlage von Millionen Menschen. Dadurch ist unsere eigene Handelspolitik einer der wichtigsten Fluchtursachen in Afrika. Zwei Beispiele:
Afrika ist der wichtigste Absatzmarkt für Trockenmilch aus der EU. In Burkina Faso beispielsweise werden jährlich 1.100 Tonnen Milchpulver importiert, die den kompletten Markt abdecken. Dadurch wurde der gesamten Bevölkerungsgruppe der Fulbe, die in dem Land über 900.000 Angehörige umfasst, welche ihr Einkommen großenteils aus dem Verkauf von Milch erwirtschafteten, die Lebensgrundlage genommen.
Zwischen 2009 und 2014 haben sich die Exportmengen von Geflügelfleisch aus der EU nach Afrika von 199.000 Tonnen auf 592.000 Tonnen knapp verdreifacht. Allein in Ghana führte dies bereits 2010 dazu, dass 40% der einheimischen Hühnerfarmen schließen mussten. Auch viele Futtermittel- und Transportunternehmen verschwanden mit ihnen. Heute haben ghanaische Geflügelfarmer nur noch einen Marktanteil von zehn Prozent im eigenen Land.

Diese Situation wird durch die EPAs - von der EU initiierte Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und mehreren afrikanischen Staaten - noch weiter verschlimmert.

 

Druck der EU auf die Verhandlungspartner
Die EPAs sind keine gleichberechtigten Partnerschaften. Schon ihr Zustandekommen war nur unter starkem Druck durch die EU möglich. Wir drohten, als wichtigster Handelspartner Afrikas, mit der Erhebung von Strafzöllen, dem Aufheben des präferierten Marktzugangs, auf den gerade exportstarke Länder angewiesen sind, und der Kürzung von Entwicklungshilfe, sollten die EPAs nicht unterzeichnet werden. In dieser Situation sahen sich viele Länder gezwungen, die Abkommen zu akzeptieren.

 

Abbau von Schutzzöllen
Nach globalen Handelsregeln dürfen die meisten afrikanischen Staaten etwa 20% ihrer Zölle gegen Importe beibehalten. Das heißt, dass 4/5 der gesamten Wirtschaft nicht gegen billige und subventionierte Importe aus der EU Ländern geschützt werden dürfen. Vor allem im Bereich der Importe von weiterverarbeiteten Produkten wie Textilien oder Maschinen haben europäische Firmen freien Marktzugang. Dies verhindert letztlich die Chance, dass solche nachgelagerten Industrien in den afrikanischen Ländern selbst entstehen, da sie mit den europäischen Produkten von vornherein nicht konkurrenzfähig sind. Dies zementiert die gegenwärtige Wirtschaftsordnung, nach der Afrika vor allem Rohstoffe exportiert und weiterverarbeitete Produkte importiert.

 

Vager Schutz afrikanischer Industrien
Die EU-Kommission argumentiert an dieser Stelle häufig mit einer Passage der EPAs, nach der Schutzzölle erhoben werden können, „wenn eine deutliche Schädigung der lokalen Industrie droht“. Tatsächlich wurde bisher aber keine Stelle eingerichtet, die mit der Überprüfung möglicher Schädigungen beauftragt ist und auch nicht geklärt, ab wann von einer „deutlichen Schädigung“ gesprochen werden kann.

 

Innerafrikanische Zerwürfnisse
EPAs zerstören den innerafrikanischen Handel. Gegenwärtig gewähren sich viele EPA -Staaten untereinander Zollfreiheit. Durch unsere Handelspolitik werden einige Länder mit europäischen Billigprodukten überschwemmt. Um ihre Märkte zu schützen, werden Nachbarstaaten zwangsläufig Schutzzölle gegenüber angrenzenden Staaten erheben. Es ist also mit den EPAs eine Serie von Freihandelsverträgen entstanden, die die Interessen Europas auf Kosten der afrikanischen Staaten durchsetzt.

 

Verhandelnde RegionalgruppeLänder EPA abgeschlossenEPA nicht abgeschlossen
     The Economic Community of West African States
     (ECOWAS / UEMOA)
     Benin
    Burkina Faso
    Cabo Verde
    Elfenbeinküste
    Ghana
    Guinea
    Guinea-Bissau
    Liberia
    Mali
    Niger
    Senegal
    Sierra Leone
    Togo
    Mauretanien (durch Assoziationsabkommen)
     Gambia
    Nigeria
     La Communauté économique et monétaire
     de l’Afrique centrale (CEMAC)
     Kamerun     Äquatorialguinea
    Gabun
    Kongo
    Demokratische Republik Kongo
    São Tomé und Príncipe
    Tschad
    Zentralafrikanische Republik
     The East African Community (EAC)     Burundi
    Kenia
    Ruanda
    Tansania
    Uganda
     Südsudan
     The Eastern and Southern Africa (ESA)     Madagaskar
    Mauritius
    Seychellen
    Simbabwe
     Komoren
    Dschibuti
    Eritrea
    Äthiopien
    Malawi
    Sudan
    Sambia
     The Southern African Development Community
     (SADC / SACU) EPA Group
     Botswana
    Lesotho
    Mozambik
    Namibia
    Süd Afrika
    Swasiland
     Angola

 

 

Wichtig! Bisher sind nur in folgenden Ländern die abgeschlossenen EPAs in Kraft getreten:

Elfenbeinküste
Ghana
Kamerun
Madagaskar
Mauritius
Seychellen
Simbabwe
Botswana
Lesotho
Mozambik
Namibia
Südafrika
Swasiland