Klaus Buchners Standpunkt zu den Abkommen:
Die europäische Handelspolitik gegenüber Afrika hat die Exporte und damit verbundenen Einnahmen europäischer Firmen im Blick. Diese aber zerstören oftmals die lokalen Märkte und damit die Existenzgrundlage von Millionen Menschen. Dadurch ist unsere eigene Handelspolitik einer der wichtigsten Fluchtursachen in Afrika. Zwei Beispiele:
Afrika ist der wichtigste Absatzmarkt für Trockenmilch aus der EU. In Burkina Faso beispielsweise werden jährlich 1.100 Tonnen Milchpulver importiert, die den kompletten Markt abdecken. Dadurch wurde der gesamten Bevölkerungsgruppe der Fulbe, die in dem Land über 900.000 Angehörige umfasst, welche ihr Einkommen großenteils aus dem Verkauf von Milch erwirtschafteten, die Lebensgrundlage genommen.
Zwischen 2009 und 2014 haben sich die Exportmengen von Geflügelfleisch aus der EU nach Afrika von 199.000 Tonnen auf 592.000 Tonnen knapp verdreifacht. Allein in Ghana führte dies bereits 2010 dazu, dass 40% der einheimischen Hühnerfarmen schließen mussten. Auch viele Futtermittel- und Transportunternehmen verschwanden mit ihnen. Heute haben ghanaische Geflügelfarmer nur noch einen Marktanteil von zehn Prozent im eigenen Land.
Diese Situation wird durch die EPAs - von der EU initiierte Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und mehreren afrikanischen Staaten - noch weiter verschlimmert.
Druck der EU auf die Verhandlungspartner
Die EPAs sind keine gleichberechtigten Partnerschaften. Schon ihr Zustandekommen war nur unter starkem Druck durch die EU möglich. Wir drohten, als wichtigster Handelspartner Afrikas, mit der Erhebung von Strafzöllen, dem Aufheben des präferierten Marktzugangs, auf den gerade exportstarke Länder angewiesen sind, und der Kürzung von Entwicklungshilfe, sollten die EPAs nicht unterzeichnet werden. In dieser Situation sahen sich viele Länder gezwungen, die Abkommen zu akzeptieren.
Abbau von Schutzzöllen
Nach globalen Handelsregeln dürfen die meisten afrikanischen Staaten etwa 20% ihrer Zölle gegen Importe beibehalten. Das heißt, dass 4/5 der gesamten Wirtschaft nicht gegen billige und subventionierte Importe aus der EU Ländern geschützt werden dürfen. Vor allem im Bereich der Importe von weiterverarbeiteten Produkten wie Textilien oder Maschinen haben europäische Firmen freien Marktzugang. Dies verhindert letztlich die Chance, dass solche nachgelagerten Industrien in den afrikanischen Ländern selbst entstehen, da sie mit den europäischen Produkten von vornherein nicht konkurrenzfähig sind. Dies zementiert die gegenwärtige Wirtschaftsordnung, nach der Afrika vor allem Rohstoffe exportiert und weiterverarbeitete Produkte importiert.
Vager Schutz afrikanischer Industrien
Die EU-Kommission argumentiert an dieser Stelle häufig mit einer Passage der EPAs, nach der Schutzzölle erhoben werden können, „wenn eine deutliche Schädigung der lokalen Industrie droht“. Tatsächlich wurde bisher aber keine Stelle eingerichtet, die mit der Überprüfung möglicher Schädigungen beauftragt ist und auch nicht geklärt, ab wann von einer „deutlichen Schädigung“ gesprochen werden kann.
Innerafrikanische Zerwürfnisse
EPAs zerstören den innerafrikanischen Handel. Gegenwärtig gewähren sich viele EPA -Staaten untereinander Zollfreiheit. Durch unsere Handelspolitik werden einige Länder mit europäischen Billigprodukten überschwemmt. Um ihre Märkte zu schützen, werden Nachbarstaaten zwangsläufig Schutzzölle gegenüber angrenzenden Staaten erheben. Es ist also mit den EPAs eine Serie von Freihandelsverträgen entstanden, die die Interessen Europas auf Kosten der afrikanischen Staaten durchsetzt.
Verhandelnde Regionalgruppe | Länder EPA abgeschlossen | EPA nicht abgeschlossen |
The Economic Community of West African States (ECOWAS / UEMOA) | Benin Burkina Faso Cabo Verde Elfenbeinküste Ghana Guinea Guinea-Bissau Liberia Mali Niger Senegal Sierra Leone Togo Mauretanien (durch Assoziationsabkommen) | Gambia Nigeria |
La Communauté économique et monétaire de l’Afrique centrale (CEMAC) | Kamerun | Äquatorialguinea Gabun Kongo Demokratische Republik Kongo São Tomé und Príncipe Tschad Zentralafrikanische Republik |
The East African Community (EAC) | Burundi Kenia Ruanda Tansania Uganda | Südsudan |
The Eastern and Southern Africa (ESA) | Madagaskar Mauritius Seychellen Simbabwe | Komoren Dschibuti Eritrea Äthiopien Malawi Sudan Sambia |
The Southern African Development Community (SADC / SACU) EPA Group | Botswana Lesotho Mozambik Namibia Süd Afrika Swasiland | Angola |
Wichtig! Bisher sind nur in folgenden Ländern die abgeschlossenen EPAs in Kraft getreten:
Elfenbeinküste
Ghana
Kamerun
Madagaskar
Mauritius
Seychellen
Simbabwe
Botswana
Lesotho
Mozambik
Namibia
Südafrika
Swasiland