In die Reihe der bereits abgeschlossen und momentan noch verhandelten Freihandelsabkommen der EU treten nun auch zwei neue Projekte ein, die den Handel mit Australien und Neuseeland erleichtern sollen. Noch stehen die Verhandlungen zu diesen zwei Abkommen nur in den Startlöchern, aber erste Umfragen in der Industrie haben bereits stattgefunden und auch der formale Antrag an die europäische Kommission zur Aufnahme der Verhandlungen wurde bereits gestellt.
Einer der Gründe für das Freihandelsabkommen lautet wie folgt:
„Neuseeland hat zahlreiche Freihandelsabkommen mit anderen Ländern geschlossen. Zwischen der EU und Neuseeland besteht noch kein bilaterales Freihandelsabkommen, was bedeutet, dass sich die Bedingungen des Zugangs zum neuseeländischen Markt für EU-Unternehmen vergleichsweise weniger günstig darstellen.“
Die gleiche Argumentation wird auch für das Abkommen mit Australien vorgebracht.
Transparenz bei den Verhandlungen:
Wie auch ihre Vorgänger, sind aber auch diese Vorhaben nicht ohne Makel. Zwar wird jetzt nach dem europaweiten Aufschrei gegen TTIP verstärkt Wert auf „Transparenz“ gelegt, jedoch wird sich erst im Rahmen der Verhandlungen zeigen, ob diese Absichtserklärung auch eingehalten wird. In der Vergangenheit und auch bei aktuellen Verhandlungen, etwa zu TISA, kann von Transparenz jedoch nicht geredet werden.
Gefährdung von Kleinbauern in Europa:
Ein weiterer Kritikpunkt wurde bereits von der EU selber erkannt: Durch den Import landwirtschaftlicher Produkte aus Australien und Neuseeland sind vor allem Kleinbauern in der EU in ihrer Existenz bedroht, da sie der stärkeren Konkurrenz auf dem Markt durch den zollfreien Handel nicht mehr standhalten können. Dies hätte zur Folge, dass nur Großbetriebe und besonders Betriebe mit Massentierhaltung in der EU überleben könnten. Da in Australien das Fleisch aufgrund hoher Tierschutznormen vergleichsweise teurer, dafür aber auch hochwertiger ist, würde somit minderwertiges, europäisches Billigfleisch gegen hochwertiges Fleisch aus Australien gehandelt.
Um die landwirtschaftlichen Betriebe zu schützen, erwägt die EU nun, Ausnahmeregelungen für Agrarprodukte in die Abkommen einzubinden. Dies macht besonders aber das Abkommen mit Neuseeland fragwürdig, nachdem momentan 72% der von dort importierten Produkte aus der Landwirtschaft stammen.
Umweltbelastungen:
Ebenso wird nach Einschätzung der EU ein „marginaler Anstieg“ in der Treibhausgasemission die Folge des Abkommens sein. Für die EU steigen die Emissionen dabei allerdings doppelt so stark wie das BIP. Auch wenn „[d]ie EU beabsichtigt, im Rahmen eines Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung Bestimmungen zu Umweltschutzgrundsätzen in das Abkommen aufzunehmen“, ist dies in Hinsicht auf die Abkommen i,m Bezug auf die Klimaerwärmung absolut kein Fortschritt. Es stellt sich auch die Frage, ob verstärkter Handel mit Ländern, die auf der anderen Seite des Planeten liegen, wirklich notwendig ist.
Nur Handel und Direktinvestitionen:
Anders als Abkommen wie CETA, TTIP oder JEFTA beinhalten die Abkommen mit Australien und Neuseeland nur Regelungen zum Handel und zu Direktinvestitionen. Der Investitionsschutz würde eventuell dann jeweils in einem zweiten, separaten Abkommen geregelt werden.