CETAs Zusammenhang mit TTIP
Über CETA (das Handelsabkommen mit Kanada) wird nur selten ohne TTIP (das Freihandelsabkommen mit den USA) geredet. Man spricht dann von CETAs großem Bruder aus den USA. Doch CETA verhält sich zu TTIP eher wie eine Blaupause, da es den Weg zu weiteren Freihandelsabkommen dieser Art ebnet. Die beiden Abkommen ermöglichen es, EU-Normen und Standards - besonders aus der Lebensmittelindustrie - zu umgehen. Denn auch in Kanada gilt nicht das Vorsorgeprinzip, bei dem ein Produkt für ungefährlich erachtet werden muss, bevor es auf dem Markt kommt, sondern ein einfaches „trial and error“ Prinzip. Das Produkt muss erst nachweislich Schaden angerichtet haben, damit man die Firma im Nachhinein auf Schadensersatz verklagen kann. Dieser Weg, mit der Gesundheit und der Sicherheit der Bürger/-innen zu verfahren, ist verantwortungslos und überaus gefährlich. Es ist unsere Pflicht, die Einwohner der EU vor Gefahren zu schützen, soweit es möglich ist.
Wo kommt mein Essen her?
Der Verbraucher hat jetzt schon damit zu kämpfen, herauszufinden, welche Produkte welchen Standards unterliegen, und welchem der zahlreichen „Gütesiegeln“ er vertrauen kann. So haben wir Glück, dass innerhalb der EU kein genmanipuliertes Fleisch verkauft werden darf und das Gemüse wenigstens gekennzeichnet ist, wenn es genetisch optimiert wurde. In Kanada existieren solche Richtlinien gar nicht, sodass sogar nicht einmal Tierprodukte gekennzeichnet sein müssen. Man wird nicht nachvollziehen können, ob der Lachs aus Kanada frisch aus einem klaren Gewässer gefangen wurde oder aus einer Aquakultur stammt, in der die Lachse genetisch verändert wurden, um doppelt so schnell ihr Schlachtgewicht zu erreichen. Wir haben lange dafür kämpfen müssen, die Kennzeichnung und Transparenz bei Lebensmitteln zu verbessern, wir dürfen diese Errungenschaften nicht einfach aufgeben, nur um den Handel mit anderen Nationen zu „verbessern“. Der Verbraucherschutz würde hier auf der Strecke bleiben.
Investorenschutz
Ein Investor aus dem Ausland soll sich wehren können, falls ein Land unerwartet Maßnahmen ergreift, die der Investition überraschend schaden. Die Investoren bekommen die Möglichkeit, rechtlich gegen die Änderung vorzugehen, sodass eine Investition risikoarmer und attraktiver in diesem Land ist. Solch ein Investorenschutz enthält auch das Abkommen mit Kanada. Ob dieser Schutz missbraucht werden kann, um beispielsweise Staaten zu zwingen, ihre Lebensmittelstandards dem Produkt der Investoren anzupassen, liegt dabei ganz in der Hand der Schiedsgerichte, die solche Verfahren dann bearbeiten. Diese Regelungen sind Antidemokratisch und mindern die Handhabe der EU und der einzelnen Staaten in Fragen wie z.B. Lebensmittelsicherheit. Staaten müssen bei bestimmten Neuregelungen Angst vor Repressalien haben die von der Industrie über Schiedsgerichte eingefordert werden.
Staat gegen Investoren
Als der erste Vorschlag eines Investitionsschiedsverfahren in der Kritik stand, eine von Konzernen abhängige Paralleljustiz zu sein, ergab ein Gutachten des früheren Richters am Bundesverfassungsgericht, Siegfried Broß, dass so ein Verfahren verfassungswidrig ist. Es wurde gefordert, dass die Schiedsgerichte öffentlich tagen müssen, nur in eng begrenzten Fällen angerufen werden können und die verklagten Staaten in Berufung gehen können sollen. Von diesen Mindestforderungen konnte nur die letzte durchgesetzt werden, da ein sog. Streitbeilegungsgremium das Schiedsgericht abgelöst hat.
Unter folgendem Link sind der Vertragstext und weitere Dokumente zu finden: CETA