In der mit der Zustimmung Deutschlands gefassten Entscheidung des EU-Berufungsausschusses, wird das Totalherbizid Glyphosat für weitere 5 Jahre zugelassen. Der Europa-Abgeordnete Prof. Dr. Klaus Buchner von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) ist empört.
„Es ist erschreckend, dass das unter Krebsverdacht stehende Totalherbizids Glyphosat für weitere 5 Jahre durchgewunken wurde.“ Der CSU-Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte diese Entscheidung verteidigt. Laut dem Online-Bericht der Zeit habe Schmidt das Abstimmungsverhalten in Brüssel damit begründet, dass die EU-Kommission „sich ohnehin für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entschieden“ hätte.
„Das ist ein völlig unhaltbares Argument. Ohne die Zustimmung des Rats wäre es nie zu einer Verlängerung der Zulassung gekommen. Die Lobbyinteressen haben wieder einmal über das Wohl der Bürger gesiegt.“ zeigte sich Buchner verärgert.
Das Herbizid seht unter Krebsverdacht, dezimiert die Artenvielfalt und ist laut Buchner auch eine potentielle Gefahr für Gesundheit und Umwelt.
Pressemitteilung, Brüssel, 27. November 2017
Bild Fotolia Urheber: Jürgen Fälchle
Sehr geehrter Herr Prof. Buchner, meines Wissens nach muss jetzt jedes einzelne EU-Land für das jeweils eigene Land die Freigabe erteilen. Da kann also jedes Land sich für oder gegen den Einsatz entscheiden….. warum sollten also die Länder, die auf EU-Ebene gegen die weitere Zulassung gestimmt haben heute, den Einsatz in ihrem eigenen Land nicht verbieten? Und wenn Frau Hendricks derart vehement gegen den Einsatz ist … warum sollte D’land dann die weitere Verwendung nicht verbieten?
Glyphosat wird weitere fünf Jahre zugelassen
Konsequenz:
Amtsenthebungsverfahren gegen Agrarminister Christian Schmidt, CSU
Bitte unterschreibt diese Petition!
https://www.change.org/petitions#most-recent
Ich würde Herrn Schmidt raten, sich einmal die Pressemitteilung des BVerfg vom 30.06.2009 zum Urteil über den Lissaboner Vertrag genau anzuschauen. Sowie Art. 3 des Vertrages über die Zuständigkeit der EU. Die Komission hatte in diesem Fall nicht das Entscheidungsrecht, sondern der europäische Rat. Somit muss auch noch der Bundestag bzw-Bundesrat zustimmen, da Umweltgesetze berührt werden, für die die EU keine! Entscheidungsmacht besitzt. Es fällt immer wieder auf, das vor allem die CSU nur nach der Pfeife der Industrie tanzt. Ichhoffe, dass im Herbst 2018 die bayerischen Wähler dies beachten.