Treffen mit Lobbyisten und NGOs ab dem 1.1.2017
Treffen, die vor diesem Datum stattgefunden haben, werden nach und nach eingetragen, da dies einen langfristigeren Arbeitsaufwand erfordert.
Warum Lobbytreffen?
Für das politische Handeln ist es oft wichtig die Lobbyinteressen zu kennen, auch wenn man diese nicht unbedingt teilt. Die Annahme von Geschenken, Einladungen zu Reisen etc. sind dabei aber selbstverständlich absolut tabu.
Was passiert mit Geschenken?
Wenn der Vertreter eines Staates oder einer staatlichen Institution kleinere Gastgeschenke macht, dann werden diese immer angenommen, um keine außenpolitische Missstimmung zu verursachen. In einigen Fällen z.B. Delegationsreisen ist es auch üblich, selbst Gastgeschenke mitbringen.
Geschenke einer Firma / NGO / eines Verbands usw.
Diese Geschenke werden mit einem freundlichen Anschreiben zurückgeschickt, in welchem wir auf unsere Compliance-Regeln verweisen. Nicht zurückgeschickt werden Blumen, Bücher, Flyer, Magazine, Kalender und sonstige Kampagnen-Drucksachen. Wenn uns eine Organisation bei einem Meeting z. B. zu einem Kaffee einladen möchte, dann lehnen wir dies aus Höflichkeitsgründen nicht ab.
Menschenrechtsorganisationen
Treffen mit Menschenrechtsorganisationen aus Diktaturen werden nicht veröffentlicht, da dies für die entsprechenden Besucher lebensgefährlich wäre.