Schon jetzt ist absehbar, dass unser heutiges Verständnis von Wirtschaft mit stetigem Wachstum an seine Grenzen stoßen wird. Gegenwärtig liegt der ökologische Fußabdruck weltweit bei 1,3 – in Deutschland sogar bei 2,0. Das bedeutet, dass bei unserem gegenwärtigen Wirtschaften und Lebensstil weltweit mehr als eine Erde nötig wäre.
Wir wollen das ändern!
Daher vertreten wir eine Marktwirtschaft, in der die Marktkräfte prinzipiell frei sind, aber durch eine verbindliche staatliche Rahmensetzung an ökologische und soziale Standards gebunden sind.
Konkret bedeutet das, dass wir unter anderem Garantieverlängerungen für Gebrauchsgüter schaffen wollen, um langlebigere Produkte zu fördern. Dazu kommen weitere Maßnahmen, wie die Mithaftung der Auftraggeber von Produkten mit Giftstoffen. Dadurch soll nachhaltiges Handeln wirtschaftlich sinnvoll werden. Um zusätzliche Anreize zum nachhaltigen Wirtschaften zu schaffen, sollen Unternehmen, die ein bestimmtes Mindestmaß an „Gemeinwohl-Kriterien“ wie Klimaschutzaktivitäten oder Arbeitsplatzsicherheit gewährleisten, steuerliche Vorteile genießen.
Damit Unternehmen den ökologischen und sozialen Standards in Deutschland nicht durch Abwanderung in andere Länder ausweichen können, will die ÖDP einsprechende Mindeststandards weltweit durchsetzen. Daher müssen einsprechende Regelungen in allen zukünftig geschlossenen internationalen Abkommen enthalten sein.
Freihandelsabkommen, welche die ökologischen und sozialen Standards absenken – wie TTIP oder CETA – lehnen wir ab.
Wenn wir über die Wirtschaft sprechen, ist es uns auch wichtig hervorzuheben, dass es einige Bereiche gibt, die wir vor wirtschaftlichen Interessen schützen wollen.
Das betrifft vor allem Gemeingüter wie die Wasser- und Stromversorgung oder den öffentlichen Verkehr. Diese sollen von Bund, Ländern und Gemeinden getragen werden oder ihre vergebenen Nutzungsrechte an Firmen zeitlich begrenzt bzw. kündbar sein. Um die starke Verflechtung zwischen Wirtschaft und Politik zu kontrollieren, fordern wir zudem mehr Transparenz und Höchstbeträge bei Parteienspenden und -zuwendungen von Unternehmen und Privatpersonen.
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