Die Europäische Bürgerinitiative bleibt ein zahnloser Tiger


Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) erfordert zwar eine Million Unterschriften, damit sie von der EU-Kommission angenommen wird. Trotzdem bewirkt sie wenig: Der einzige Effekt ist, dass die EU-Kommission „aufgefordert wird“ geeignete Rechtsakte zu erlassen. Eine echte Bürgerinitiative könnte dagegen selbst Gesetze einbringen. Selbst wenn man also die eine Million Unterschriften für eine EBI gesammelt hat, ist man weitgehend auf den guten Willen der EU-Kommission angewiesen, damit überhaupt etwas passiert. Heute, am 12. 3.2019, hat das Europäische Parlament die erste Lesung über eine Verbesserung der EBI beschlossen. Sie bleibt jedoch weit hinter den Erfordernissen einer direkten Demokratie zurück und enttäuscht die Erwartungen der Bürger. Denn der wesentliche Fehler der EBI bleibt bestehen, dass sie nicht selbst Gesetze auf den Weg bringen kann. Die EU-Kommission muss lediglich gemeinsam mit dem EU-Parlament eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema durchführen, zu der alle betroffenen Interessensvertreter eingeladen werden. Neu ist auch, dass die Organisatoren einer EBI alle Spender und Sponsoren bekannt machen müssen, die mehr als 500 € beigetragen haben. Gegebenenfalls stellen sie diese Informationen auch auf ihrer Website zur Verfügung. Mit dieser Verordnung wird leider das Ziel verfehlt, die Bürger der EU an der Gesetzgebung teilnehmen zu lassen. Die Chance, der Politikmüdigkeit und der wachsenden EU-Kritik entgegenzuwirken, wird damit vertan.


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