Beschluss des 3. Infektionsschutzgesetzes gefährdet Demokratie!

Heute wird im Bundestag und im Bundesrat die dritte Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit entmachtet sich das Parlament selbst. Wie am Ende der angehängten Stellungnahme von Anwälten gezeigt wird, kann man mit der vorgeschriebenen Methode die Fallzahlen so steuern, dass entweder ein Risikogebiet ausgerufen wird oder nicht. Es handelt sich also um eine weitgehend willkürliche Feststellung. Ein kleines Rechenbeispiel: Der PCR-Test schlägt bei einer gewissen Gen-Sequenz an, unabhängig davon, ob sie von Covid-19 Viren stammt oder nicht. Nehmen wir an, das ist in einem Prozent der Tests der Fall. (Sind es mehr oder weniger, so ändert das nur die Zahl der nötigen Tests, aber nicht die Willkür des Ergebnisses.) Macht man also in einer 100.000-Einwohner-Stadt mehr als 5.000 Tests, dann ist sie ein Risiko-Gebiet, macht man weniger, so ist sie keines. Diese Unterscheidung bestimmt, ob ganz wesentliche Menschenrechte eingeschränkt werden oder nicht! Es ist erschütternd, wie unsere Volksvertreter mit unserer Demokratie umgehen!
Lesen Sie hier die Stellungnahme der „Anwälte für Aufklärung“:
Anwälte schlagen Alarm vor den geplanten Änderungen des IfSG

Schreibe einen Kommentar