Der Menschenrechtsausschus DROI hat diese Woche im Bericht 2017/2275(INI) über Kinderehen ein europaweites Ehemindestalter ab 18 Jahren gefordert.
Auch Auslandsehen sollen erst ab dem 18. Lebensjahr beider Ehepartner anerkannt werden, so wie es in Deutschland seit etwa einem Jahr Gesetz ist. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen können nicht aufgrund von „Toleranz“ für Migrantenkinder schlechter gestellt sein, als für europäische Kinder, denn was hat es mit Toleranz zu tun, wenn ausländische Kinder weniger Rechte genießen. Diese konsequente Haltung ist auch deshalb sehr positiv, da vor deutschen Gerichten teilweise schon das hanebüchene Argument der „Freiwilligkeit“ von Kinderehen herangezogen wurde.
Ich bin hingegen für keinerlei Ausnahmen bei Ehen unter 18 Jahren. Die wenigen Ausnahmefälle von freiwilligen Jungehen sind es nicht wert, dass dafür unerträgliche Grauzonen geschaffen werden. Leider konnte ich mich mit meinem Vorschlag nicht durchsetzen, dass bei massiver Anzweiflung der Volljährigkeit des Kindes(?) ein Alterstest durchgeführt wird. Trotzdem bin ich mit der Grundausrichtung des Berichts sehr zufrieden.
Prof. Dr. Klaus Buchner
EU-Abgeordneter, Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP)