International pact of social, cultural and economic human rights -
Regierungen, die gentechnisch erzeugte Nahrungsmittel zulassen,
verletzen die Menschenrechte!
Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte hat zu den Folgen der Agrogentechnik weltweit folgende umzusetzende Auflagen an die ratifizierten Regierungen gemacht:
→ bei seiner Agrar-, Handels und Entwicklungshilfepolitik sowie der Unterstützung und bei Investitionen von Konzernen in Entwicklungshilfeländern die Menschenrechte ausreichend zu berücksichtigen.
→ die vollständige Respektierung der ratifizierten Menschenrechte gegenüber Konzernaktivitäten sicherzustellen.
→ den Zugang der Bauern zum alten wiederverwendbaren Saatgut zu schützen und Abhängigkeit von Konzernen zu beseitigen.
→ Nahrungsmittelproduktion für den Eigenbedarf an oberste Stelle zu stellen und nicht für Export.
→ sicherzustellen, das Einwohner ihre für den Anbau von Gensoja geraubten Flächen zurückerhalten und entschädigt werden. Nahrungsproduktion statt Export nach Europa.
→ sicherzustellen, dass Einwohner auch weiterhin ihre traditionellen Anbaumethoden aufrecht erhalten können und nicht von Pestiziden und Gensoja bedroht werden.
→ Umgehender Stopp der Regenwaldabholzung für weitere Gen-Plantagen für den Export nach Europa
Auch nach den UN-Leitlinien für das Recht auf Nahrung ist die Nutzung von Agrogentechnik bzw. der Import von Gensoja und Genmais in Europa zu untersagen. Alle Länder Europas haben ratifiziert und sich damit zur Einhaltung dieser Auflagen verpflichtet.
Warum verstößt die EU gegen geltendes UN-Recht,
zu dessen Einhaltung sich alle ihre Staaten verpflichtet haben?
→ Antwort der EU-Kommission wird hier in Kürze veröffentlicht
→ Anfrage an die EU-Kommission zu Gentechnik
Bildrechte Mais Fotolia bluedesign