Buchner: „Vorgehen der EU ist undemokratisch und schafft vollendete Tatsachen“
(Brüssel/20.09.2017) Am morgigen Donnerstag tritt das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA vorläufig in Kraft. Das heißt, dass jene Teile des Vertrags wirksam werden, die in die ausschließliche Kompetenz der EU fallen. Prof. Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), kritisiert dieses Vorgehen scharf. „Bislang hat mit Tschechien nur ein einziger Mitgliedstaat der Europäischen Union CETA ratifiziert. Dass mit der vorläufigen Anwendung des Abkommens nun ein Großteil von CETA in Kraft tritt, ist deshalb undemokratisch und schafft vollendete Tatsachen. Denn durch das vorläufige Inkrafttreten entsteht der Eindruck, dass es nun kein Zurück mehr gibt“.
Prof. Buchner betont, dass bislang ungeklärt sei, ob mit der vorläufigen Anwendung von CETA auch die Sonderrechte für Privatinvestoren vor Schiedsgerichten bereits gelten. Dazu der ÖDP-Politiker: „Falls diese Paralleljustiz bereits Anwendung findet, würde das bedeuten, dass Deutschland von einem Konzern vor einem solchen Schiedsgericht verklagt werden könnte, und zwar bevor Bundestag und Bundesrat über CETA abgestimmt haben. Das ist inakzeptabel“.
Auch wenn dieser 21. September als Schwarzer Tag für die Demokratie und die Verbraucherrechte in die Geschichte der EU eingehen wird, so ist es trotzdem noch nicht zu spät, CETA zu stoppen. Dazu der Europa-Abgeordnete: „Vor dem Bundesverfassungsgericht ist nach wie vor meine Klage gegen das Freihandelsabkommen anhängig. Darüber hinaus rufe ich die Zivilgesellschaft auf, ihren Druck auf die CETA-freundlichen Parteien zu erhöhen. Gerade jetzt, so kurz vor der Bundestagswahl, ist es wichtig, den ÖDP-Grundsatz zu betonen: Mensch vor Profit!“
Sehr geehrter Herr Buchner,
ich wollte Ihnen ursprünglich das nun folgende auf anderem Wege mitteilen. Ich habe letzte Woche eine Petition an das europäische Parlament abgeschickt mit der Hauptforderung, dass ein Bundesstaat Europa geschaffen wird mit voller Gesetzgebungsbefugnis des europäischen Parlaments. Als Begründung habe ich die Pressemitteilung des BVerfG vom 30.06.2009 zum Vertrag von Lissabon mitgeschickt. Vielleicht können Sie sich noch daran erinnern, dass ich Ihnen in Aschaffenburg ein Faltblatt von mir mit den wichtigsten Vorschriften zur EU mitgegeben habe.
Ich werde die Petition demnächst auf meiner Webseite fibeamter.de veröffentlichen. Zudem werde ich meinePetiotn an We move Europa senden mit Anmerkungen.
davon