Urheberrecht - Schwarzer Tag für die Netzfreiheit!


Die Mehrheit der Abgeordneten hat heute gegen das freie Internet gestimmt.

Darunter leider auch zwei Deutsche von Bündnis90/Die Grünen (Helga Trüpel und Maria Heubuch). Die Meisten hingegen aus der Fraktion Grünen/EFA haben die Proteste und die Petition von Millionen von Menschen gegen die Reform der Urheberrechtsreform unterstützt. Die heute angenommene Einigung macht Uploadfilter zum Normalfall und schränkt die Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung aufgrund unerfüllbarer Lizenzpflichten ein. Bei der heute angenommenen Einigung verlieren alle. Sie ist schlecht für Künstler, Autoren und kleine Verlage und schlecht für die Internetnutzer.

Hintergrund
Die Grünen/EFA und andere Fraktionen hatten mehrfach Alternativen zu den Artikeln 13 (jetzt Artikel 17) zu Uploadfiltern und zu Artikel 11 zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorgelegt, doch Christdemokrat und Berichterstatter Axel Voss lehnte alle Vermittlungsversuche ab und setzte Uploadfilter auch für kleine Unternehmen gegen die bisherige Position des Europäischen Parlaments durch. Die Aussicht von Autoren, Künstlern und Medienschaffenden auf verhältnismäßige Vergütung ist gering, die Urheberrechtslinie schützt nicht vor dem völligen Ausverkauf der Rechte gegen ein pauschales Honorar („Total Buy-Out-Verträge“), wie vom Europäischen Parlament gefordert.


Auf Seite 50 dieses Links können Sie nachlesen, wer für oder gegen die Urheberrechtsreform gestimmt hat.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+PV+20190326+RES-RCV+DOC+PDF+V0//DE&language=DE

Ein Gedanke zu „Urheberrecht - Schwarzer Tag für die Netzfreiheit!

  1. Das letzte QWort ist noch nicht gesprochen. Die EU-Richtlinie muss noch in nationales Recht umgesetzt werden.
    Der Bundestag wird wohl mit Mehrheit das Gesez verabschieden. Dann dürfte das BVerfG gefordert sein wegen Verstoß gegen Art. 5 Grundgesetz. Ich zitiere die 2 wichtigsten Sätze. Satz 1: Jeder hat das Recht,sein Meinung in Wort, Schrit und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Satz 3: Eine Zensur findet nicht statt. Abs. 2: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze:…. . Da die EU keine! alleinige Zuständigkeit für Urheberrecht besitzt.,geht das Grundgesetz vor.

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