Whistleblower in der Europäischen Union werden in Zukunft besser geschützt. Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission einigten sich in Nacht auf die Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern und vereinbarten unter anderem, dass Whistleblower zukünftig mit Enthüllungen über Korruption, Misswirtschaft und andere Skandale direkt an die Öffentlichkeit gehen könnten. Bundesjustizministerin Katarina Barley hatte bis zuletzt auf einem internen dreistufigen Verfahren bestanden, musste ihre Blockadehaltung aber aufgeben.
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen nun einheitlich hohe Standards für den Schutz von Whistleblowern annehmen und Berichtskanäle, Vertraulichkeit, gesetzlichen Schutz und Sanktionen für diejenigen sicherstellen, die Hinweisgeber einschüchtern wollen.
Die Grünen/EFA-Fraktion hatte die Debatte mit einem Vorschlag für EU-weiten Whistleblowerschutz im Mai 2016 angestoßen.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden voraussichtlich in einer der beiden Plenarsitzungen im April über die Einigung abstimmen.
Green/EFA PRESSEMITTEILUNG – Straßburg, 12. März 2019
Sehr geerhter Prof.Buchner,
bite ebenfalls die AEUV genau lesen. Frü Strafrecht hat die EU keine Entscheidungsbefugnis. Somit müssem die Parlamente aller Mitgliedsstaaaten diese Entscheidung der EU in nationales Recht umsetzen. Nochmals Art. 288: Für die Ausübung der Zuständigkeiten der EU …. Wo ist für diesen Sachverhalt die Zuständigkkeit der EU gegeben. Ich habe in den Artikeln 3-6 der AEUV nichts! gefunden. Frau Barley habe ich verständigt.
Mit freundölichenGrüßen
Peter Speth