EU-Entscheidung zu Apples Steuerabsprachen


(Brüssel/31.08.2016) Ich begrüße die gestrige Entscheidung der EU-Kommission, den Konzern Apple dazu zu verpflichten, 13 Milliarden Euro an Irland zurückzuzahlen. Grund sind unzulässige Steuervergünstigungen, die Apple vom irischen Staat gewährt wurden. Deshalb musste das Unternehmen über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen als andere Unternehmen. 

Der Steuersatz, den Apple am Ende auf seine in Europa
erzielten Gewinne bezahlte, betrug gerade 0,005 %.

Der Beschluss der EU-Kommission folgte nach einer im Juni 2014 eingeleiteten eingehenden beihilferechtlichen Prüfung. Ich freue mich sehr, dass Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager trotz massiven Gegendrucks hart geblieben ist. Der Fall Apple ist aber nur die Spitze des Eisbergs.

Der Sonderausschuss des EU-Parlaments zum Thema Steuerdumping hat offengelegt, dass es in der EU Hunderte Firmen gibt, die von Sonderkonditionen bei der Steuerzahlung profitieren. Die Kommission darf in ihrem Elan nun nicht nachlassen und muss alle Konzerne, die auf diese Weise gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben, zu Nachzahlungen zwingen. Zukünftig muss die Regelung gelten, dass die Konzerne dort ihre Steuern zahlen, wo sie auch ihre Gewinne erwirtschaften.

Prof. Dr. Klaus Buchner
Europa-Abgeordneter der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP)


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