Neuigkeiten aus Strassburg Oktober 2015 II


In dieser Woche tagte das Europäische Parlament in Straßburg und stellte wichtige Weichen für die Zukunft der europäischen Bürgerinnen und Bürger.
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) wurde als Instrument der demokratischen Mitbestimmung verbessert. So wird z. B. die Altersgrenze für Unterzeichner auf 16 Jahre gesenkt und die EBI muss ab jetzt in alle EU-Amtsprachen übersetzt werden.
Auch für den Tierschutz gab es eine richtungsweisende Entscheidung: Die Subventionen für Landwirte, die Stiere für Stierkämpfe züchten, wurden abgelehnt. Dank eines Änderungsantrages meiner Fraktion wird der tierverachtende Stierkampf nicht mehr weiter mit europäischen Steuergeldern finanziert.
Für die kritischen Verbraucher war die Ablehnung des Imports von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln bedeutsam. Die Abgeordneten haben zudem die EU-Kommission aufgefordert, einen Vorschlag zu erarbeiten, der ein einheitliches Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen vorsieht.
Das Thema Netzneutralität ist nicht im Sinne der Verbraucher abgestimmt worden. Leider hat eine Mehrheit der Parlamentarier für ein künftiges Zwei-Klassen-Internet gestimmt, bei dem finanzielle Möglichkeiten des Einzelnen über schnelle Leitungen entscheiden können.
Ein Angriff auf die Macht der Wählerinnen und Wähler konnte vorläufig gerade noch so abgewendet werden: Die Abstimmung über ein europäisches Wahlrecht, das unter anderem die Einführung einer Sperrklausel vorsieht, wurde vorerst verschoben. Insbesondere für deutsche Wähler würde eine Drei- oder Fünfprozent-Hürde bedeuten, dass viele Stimmen unter den Tisch fallen. Nämlich die Stimmen derjenigen, die für kleinere Parteien votieren, die an der Hürde scheitern. Die gute und sachliche Argumentation vieler Abgeordneter trug dazu bei, dass die Antragsteller kalte Füße bekamen und nun noch einmal inhaltlich nacharbeiten werden.

Novel Food. Bei „Neuartigen Lebensmitteln“ konnten wir uns nicht durchsetzen. Die neuartigen Lebensmittel, die z.B. mit Nanopartikel besprüht sind, können weiterhin verkauft werden.
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