Schutz von weiblichen Flüchtlingen


„Es gebietet der gesunde Menschenverstand,
Frauen und Männer in Flüchtlingsheimen getrennt unterzubringen.“


Heute habe ich für den Bericht (2015/2325(INI)) aus dem Frauenausschuss FEMM gestimmt.
Link: www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do

Ich begrüße es sehr, dass die schwierige Lage der weiblichen Flüchtlinge von dem EU-Ausschuss FEMM thematisiert wurde. Ich bin der Berichterstatterin dankbar, dass der Bericht offen und ohne ideologische Scheuklappen die patriarchischen Strukturen der Fluchtländer energisch kritisiert und das der Bericht sehr konkret Lösungsansätze liefert. Er scheut sich auch nicht davor, ganz offen massive Missstände innerhalb der EU zum Thema Frauenschutz zu kritisierten.

Sexuelle Gewalt auf der Flucht ist ein besonders schweres Verbrechen und ein häufiges Problem für die flüchtenden Frauen. Es gebietet der gesunde Menschenverstand, alleinreisende Frauen und Männer in verschiedenen Flüchtlingsheimen getrennt unterzubringen.
Wir spüren und wissen alle instinktiv, dass es zu Problemen und Übergriffen führen kann, wenn Frauen und Männer in riesigen Schlafhallen nur mit losen Wänden voneinander getrennt sind. Leider erdreisten sich immer noch viel zu viele Männer, die Frauen als Freiwild statt als Leidensgenossen zu betrachten. Wer diese Realität hier verdrängt, macht sich mitschuldig.

FEMM-Ausschuss (Bericht 2015/2325(INI)):

Punkt P: „(…) wurde in Berichten des Amts des UNHCR aufgeführt, dass es während der Reise, aber auch in überfüllten Aufnahmezentren in der EU zu Fällen von Gewalt und Missbrauch, einschließlich sexueller Gewalt, gegen weibliche Flüchtlinge und Flüchtlingskinder gekommen ist.“

Punkt S: „(…) dass die grundlegenden Voraussetzungen für eine Unterbindung geschlechtsbezogener Gewalt, das heißt getrennte Duschen, Wasch- und Schlafräume für Frauen, in der Europäischen Union weder in Transit- noch in Aufnahmeeinrichtungen gegeben sind“

Punkt T: „(…) dass bei Mädchen, die vor Konflikten und Verfolgung fliehen, ein erhöhtes Risiko der Kinder -, Früh- oder Zwangsverheiratung, Vergewaltigung, des sexuellen und körperlichen Missbrauchs und der Prostitution besteht“

Punkt 24: „(…) die Gefahr einer Ausbeutung durch Schleuser bei Frauen und Mädchen besonders hoch ist (…); fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, die polizeiliche und
justizielle Zusammenarbeit,(…) zu intensivieren, um im Bereich der Zuwanderung wirksam gegen Schleusung und Menschenhandel vorzugehen.“

 

Auch in Deutschland haben wir es noch heute im Jahre 2016 mit einem beschämend schwachen Sexualstrafrecht zu tun, das selbst den juristischen Laien bleich werden lässt und eher an längst vergangene Zeiten erinnert. Hier lohnt sich ein Blick in die aktuelle Rechtslage.
Siehe Link www.tagesschau.de/inland/sexualstrafrecht-117.html

Wie im MDR-Bericht beschrieben, sollte laut dem Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft die Trennung von religiösen Gruppen und Geschlechtern zur Pflicht werden.
Dem stimme ich voll und ganz zu. www.mdr.de/mdr-info/fluechtlinge-maenner-frauen100.html
“ (…) Klar aber ist, dass Gewalt in Flüchtlingsunterkünften zum Alltag gehört, sagt der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt. Da müsse man nur einen Blick in die Lageberichte der Polizei vor Ort werfen: „Ich glaube, dass wir nur erahnen können, was sich dort tatsächlich abspielt, insbesondere bei Übergriffen auf Frauen, die ja in der absoluten Minderheit sind. Deshalb ist hier eine geschützte getrennte Unterbringung von Frauen und Familien ganz dringend notwendig. Im Übrigen notwendiger als die getrennte Unterbringung von Religionen. (…)“

Prof. Dr. Klaus Buchner
Europa-Abgeordneter der Ökologisch-Demokratischen Partei ÖDP

Der Bericht wurde mit 388 Stimmen angenommen
(150 Gegenstimmen und 159 Enthaltungen)


 

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