Sperrklausel? - Belgien braucht noch Zeit


Heute haben alle Mitgliedsländer im Rat der Europäischen Union für die Einführung einer Sperrklausel von zwei bis fünf Prozent für die Europawahl beraten. Dieser Entwurf war auf ausdrücklichen Wunsch und politischen Druck der deutschen Regierung zustande gekommen. Belgien, das einzige Mitgliedsland, welches sich dagegen stemmt, hat um einige Tage Bedenkzeit gebeten. Klaus Buchner beurteilt diese Entscheidung:

„Es ist erschreckend und beeindruckend wieviel Aufwand und politisches Kapital die CDU/CSU und SPD gerade einsetzen um sieben Europa-Abgeordnete loszuwerden. Keiner dieser sieben Abgeordneten ist den europäischen Fraktion dieser beiden Parteien eingetreten, weil die meisten von uns Themen und Prioritäten haben, die von den großen Parteien ignoriert werden. Ich selbst bin der Grünen/EFA Fraktion im Europäischen Parlament beigetreten. Jetzt missbrauchen die großen Parteien ihre Machtposition, um bei der nächsten Wahl die potentiellen 2 094 337 Wählerstimmen unter sich aufzuteilen. Diese Praxis beflügelt die europaskeptischen Strömungen umso mehr.

Ob man die kleinen Parteien gewählt hat oder nicht, Partei- und Meinungspluralismus ist ein fester Bestandteil einer gesunden Demokratie. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits eine Sperrklausel für die Europawahl abgelehnt hat, versucht die CDU/CSU und SPD es nun über europäische Gesetzgebung. Ein gewähltes Mandat im Europäischen Parlament darf nur von dem Willen des Volkes ausgehen und nicht dem Willen der gerade regierenden Parteien.“

Ein Gedanke zu „Sperrklausel? - Belgien braucht noch Zeit

  1. Für alle wiederhole ich jetzt meinem Lieblingssatz aus der Pressemitteilung des BVerfG zm Urteil vom 30.06.2009 über den Lissaboner Vertrag: (etwas verkürzt und ergänzt) Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk seinen Mehrheitswillen politisch wirksam formulieren kann, bleibne die in dme Mitlgiedsstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt,
    einschließlich der Unionsgewalt. (Zusatz: Gewalt bedeutet hier die Staatsgewalt mit Legislative, Exekutive, Judikative). wietere rSatz zumUrteil: Das europäische Parlament ist weder in seiner Zusammensetzung noch im europäischen Kompetenzgefüge dafür hinreichend gerüstet, repräsentative und zurechenbare Mehrheitsentschiedungen als einheitliche politische Leitentscheidungen zu treffen. Bedeutet: der Bundestag hat das entscheidende Wort. Und muss sich dann die Überprüfung durch das BVErfG gefallen lassen. Die Verrfassungsbeschwerde ist bereits angedacht. Weitere Informationen.www.fibeamter.com (auch über wordpress)

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