„Die Türkei war ein sehr gutes Beispiel für eine große muslimische Bevölkerung mit einem säkularen Hintergrund. Wir haben bewiesen, dass Demokratie und Islam in diesem Land zusammengehen können. Das ist einzigartig, und das verlieren wir jetzt leider.“ Das sagte der türkische Journalist Can Dündar, Chefredakteur der Zeitung Cumhuriyet, in einem Interview mit dem WDR im Sommer diesen Jahres.
Dieser Text beleuchtet kurz die Geschichte und die aktuelle politische Entwicklung der Türkei und wirft einen Blick auf die Lage der Menschenrechte in den Kurdengebieten.
Von Prof. Dr. Klaus Buchner, Mitglied des Europäischen Parlaments
Geschichte
Nach dem Ende des osmanischen Reiches rief Mustafa Kemal Pascha (später Atatürk) im Jahr 1923 die Republik aus. Tiefgreifende politische und gesellschaftliche Änderungen führten dazu, dass sich die Türkei säkular und europäisch entwickeln sollte. Die Türkei orientierte sich dabei an den Rechtssystemen anderer europäischer Länder – so wurde z. B. die Gleichstellung von Mann und Frau festgeschrieben, das Frauenwahlrecht ausgerufen, die Säkularisierung festgelegt und die einflussreichen islamischen Bruderschaften verboten. Von der Nationalversammlung erhielt Mustafa Kemal Pascha in den dreißiger Jahren den Namen Atatürk (=Vater der Türken). Nach dem Tod Atatürks 1938 wurde Ismet Inönü zweiter türkischer Staatspräsident und versuchte, das Land in der Tradition Atatürks weiterzuführen. Seit 1949 ist die Türkei Mitglied im Europarat, 1952 trat sie der Nato bei. Im Jahr 1960 putschte das Militär, 1971 griff das Militär weit reichend in politische Entscheidungen ein und auch 1980 kam es zum Putsch, in dessen Folge viele hunderttausend Menschen verhaftet und gefoltert wurden und 14.000 Personen ihre Staatsbürgerschaft verloren.
Im Jahr 2005 erreichte die Türkei die Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt zur Europäischen Union. Hierbei stehen insbesondere Forderungen der EU nach Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte im Mittelpunkt. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat die Türkei zwischen 2007 und 2013 von der EU 4,8 Milliarden Euro erhalten.
Politisches System
Nach der Verfassung der Republik Türkei ist sie ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. Die Türkei ist eine parlamentarische Demokratie, die Gesetzgebung obliegt der Großen Nationalversammlung. Staatspräsident ist zur Zeit Recep Tayyip Erdoğan, Ministerpräsident ist Binali Yıldırım. Der Staatspräsident hat eine enorme Machtfülle: Er ernennt den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag auch die Minister, er ernennt drei von elf Richtern des Verfassungsgerichts, die anderen wählt er aus je drei Kandidaten aus. Zudem ist er Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates und hat den Oberbefehl über die Armee. Neben vielen anderen Aufgaben kann er außerdem Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen und zurückweisen. Die Regierung wird vom Ministerrat, an dessen Spitze der Ministerpräsident steht, gebildet. Das Parlament heißt Große Nationalversammlung, für Parteien gilt eine Sperrklausel von 10 Prozent, insgesamt gibt es 550 Abgeordnete. Im Parlament werden u. a. Gesetze und der Staatshaushalt verabschiedet und völkerrechtliche Verträge ratifiziert. Zur Zeit gibt es vier Parteien in der Großen Nationalversammlung: HDP (Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung), CHP (Republikanische Volkspartei), HDP (Demokratische Partei der Völker) und MHP (Partei der Nationalistischen Bewegung). Ein weiteres Verfassungsorgan ist der Nationale Sicherheitsrat. Er berät in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit und achtete darauf, dass die Grundsätze der Türkischen Republik nicht verletzt werden.
Menschenrechte
Nach den Protesten vieler Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2013 im Istanbuler Gezi-Park und dem gescheiterten Putschversuch des Militärs im Juli 2016 hat sich die Lage der Menschenrechte rapide verschlechtert. Laut Amnesty International sind seit Beginn des Ausnahmezustands, der nach dem niedergeschlagenen Putsch im Juli verhängt wurde, über 160 Medien geschlossen worden und mehr als 130 Journalisten befinden sich in Untersuchungshaft. Die Regierung ordnete vor Kurzem auch die Schließung von 375 Nichtregierungsorganisationen an. Diese Organisationen engagieren sich unter anderem zu den Themen Frühehen, Kinderrechte, sexueller Missbrauch an Kindern, Gewalt und vielen anderen. Hierunter sind auch viele kurdische Gruppen. Zudem wurden die Macher der Zeitung Ozgür Gündem angeklagt. Außerdem wurden Menschenrechtsaktivisten verurteilt, unter ihnen der Anwalt Eren Keskin und Aslı Erdoğan, eine berühmte Schriftstellerin, Journalistin und Physikerin (Vorstandsmitglied des Menschenrechtsvereins IHD) und der Schriftsteller Necmiye Alpay.
Insbesondere die Menschen in den Kurdengebieten leiden massiv. Innerhalb weniger Monate wurden Ende des Jahres 2016 im kurdischen Gebiet ohne Vorwürfe wegen eines Vergehens ca. 4.600 Lehrer entlassen. Die Regierung hat als Ersatz Leute eingestellt, die keine Lehrerausbildung haben. Im September 2016 wurden ca. 11 kurdische Radio- und 23 Fernsehstationen geschlossen. All das geschieht unter dem Vorwand, die Anhänger der Gülen-Bewegung zu treffen, die Staatspräsident Erdogan für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich macht. Aber eigentlich will Erdogan nur seine Macht erweitern und eine Autokratie errichten, in der er unbegrenzte Machtbefugnisse erhält.
Nach dem Putschversuch des Militärs in der Türkei im Juli 2016 kündigte der türkische Staatspräsident mehrfach öffentlich an, über die Wieder-Einführung der Todesstrafe nachzudenken. Verständlicherweise stieß er damit international auf große Ablehnung – nicht nur weil bereits im Jahr 1984 die letzte Hinrichtung in der Türkei stattgefunden und die AKP, die Partei des Staatschefs, die Todesstrafe erst 2002 offiziell abgeschafft hatte.
Ist es rechtlich möglich, die Todesstrafe in der Türkei wieder einzuführen? Zunächst einmal ist es mit einer Mehrheit im Parlament und im Zuge der aufgeheizten Stimmung in der Türkei durchaus möglich, die Todesstrafe wieder im Gesetz zu verankern. Allerdings würde das Land so sämtliche internationalen Verträge, die die Abschaffung der Todesstrafe beinhalten, brechen. Das würde dann ein Ende der Beitrittsverhandlungen zur EU bedeuten, ein Ende der Mitgliedschaft im Europarat und hoffentlich einen Aufschrei in der Zivilgesellschaft zum Bruch internationaler Verträge.
Meine Reise ins Kurdengebiet
Im Oktober war ich mit einer Delegation Parlamentarier in den Kurdengebieten unterwegs, insbesondere besuchten wir die Stadt Diyarbakir. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort berichteten, dass in den ersten Tagen nach der Verhaftung die Menschen in den Gefängnissen gefoltert würden, Frauen sexuell missbraucht und Anwälten der Zugang zu den Gefangenen verweigert würde. Zur (Sur), ein Stadtteil von Diyarbakir und Weltkulturerbe, wurde völlig zerstört, weil in einem kleinen Teil davon kurdische Kämpfer waren. Man berichtete mir, dass die türkische Armee in die Häuser eingedrungen sei, Frauen vergewaltigt habe und danach die Wände von Häusern, aber auch von Schlafzimmern beschmiert habe, um diese Frauen zu demütigen.
Bei den Zerstörungen von Wohnvierteln („Curfew“) wurde vorher bekannt gegeben, dass eine Zerstörung innerhalb der nächsten Stunden stattfinden würde. Wer sich dann noch auf den Straßen sehen lässt, wird erschossen. Dieser Zustand dauerte etwa fünf Wochen an. Die Toten konnten nicht beerdigt werden; es gelang aber meist, sie von den Straßen in die Häuser zu ziehen. Soweit es noch Strom gab, legte man die Toten in eine Gefriertruhe. Um zu überleben, versuchte man Nahrungsmittel aus verlassenen Häusern zu bekommen. Die Häuser wurden von Flugzeugen aus mit Bomben angegriffen und beschossen, obwohl noch viele Menschen darin waren. Unsere Delegation wurde von zwei Männern begleitetet. Von einem wurde sein 12-jähriger Sohn getötet, weil er sich vermutlich bei der Curfew aus dem Haus gewagt hatte. Die 16-jährige Tochter des anderen Begleiters wurde erschossen, weil sie in ihrer Schuluniform mit dem Schul-Rucksack außerhalb des Sperrbezirks einige zerstörte Häuser fotografierte. Als ihr 7-jähriger Bruder einmal gefragt wurde, was er tun will, wenn er größer geworden ist, sagte er, er will „in die Berge gehen“, d.h. sich dem bewaffneten Widerstand der PKK anschließen, um seine Schwester zu rächen. Beim Abräumen des Schutts nach der Zerstörung wurde alles einfach von Bulldozern weggeräumt, auch Möbel, Haushaltsgegenstände und Leichen. Drei Frauen wurden hingerichtet, weil sie in einer Frauenbewegung waren. Die Armee sah darin eine Nähe zum IS. Im Kurdengebiet wurden Frauen und Kinder vom IS verschleppt und verkauft. Ihre Namen und Adressen wurden dem Gericht übergeben, dieses entschied nach 16 Tagen, die Sache nicht weiter zu verfolgen.
Die Eindrücke, die ich während meiner Reise in die türkischen Kurdengebiete gewonnen habe, haben mich sehr erschüttert. Wie dort mit den Bürgern umgegangen wird, macht mich traurig und wütend zugleich. Meine Aufgabe als Europaabgeordneter ist es, über die Situation der Menschenrechte in der Türkei aufzuklären. Ich möchte den Menschen dort vermitteln, dass sie nicht alleine sind und die Europäische Union an ihrer Seite steht.
Autor: Prof. Dr. Klaus Buchner, seit 30 Jahren ÖDP-Mitglied.
Europaabgeordneter, Mitglied der Fraktion Grüne/EFA.